Im gewerblichen Sektor ist stets auf die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter zu
achten. Inwieweit ein
Betrieb mit geschulten Sanitätern ausgestattet sein muss, wird einem Unternehmen mithilfe diverser
berufsgenossenschaftlicher Vorschriften auferlegt. Hierbei ist vor allem darauf zu
achten, wie viele
erwerbstätige Kräfte in einem Betrieb angestellt sind.
Für Betriebe ab einer gewissen Größe ist folglich entscheidend, dass sie Fachkräfte einsetzen,
welche einen Lehrgang zum Betriebssanitäter absolviert haben. Auch
Pflichtfortbildungen für bereits
geschulte Kräfte gelten als unverzichtbar.
Das RCS-Center hat sich auf die relevantesten betrieblichen Kurse spezialisiert. Neben den
Lehrgängen für Betriebssanitäter
werden ebenfalls Kurse zu den Themen Erste Hilfe, Infektionsschutz und Brandschutz
angeboten.
Um eine patientengerechte Ersversorgung in der betrieblichen Praxis zu gewährleisten, müssen
Betriebssanitäter gemäß unterschiedlicher berufsgenossenschaftlicher Vorschriften
(DGUV Vorschrift 1, DGUV-R 100-001, DGUV-G 304-002) regelmäßig fortgebildet
werden.
Unter besonderen Verhältnissen, beispielsweise wenn an die Erste Hilfe oder Rettung Anforderungen
gestellt werden, die der Ersthelfer nicht oder nicht allein erfüllen kann, und fremde
Rettungseinheiten nicht schnell genug an den Notfallort geleitet werden können, sind bereits
bei
einer geringeren Anzahl von Versicherten Betriebssanitäter zu stellen.
Die Teilnehmer des Seminars werden in die Lage versetzt, die Aufgaben des Betriebssanitäters
nach
den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung fachgerecht auszuführen. Ferner
werden die
Teilnehmer in die Maßnahmen der Frühdefibrillation eingewiesen, um diese
überlebenswichtige Maßnahme
durchführen zu können.
Auch im Bereich der effizienten Erstversorgung von Verletzten am Arbeitsplatz setzt
die ständige
Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik stets neue Maßstäbe.
Nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1, DGUV-G
304-002) müssen
Betriebssanitäter*innen innerhalb
von drei Jahren an einer Pflichtfortbildung mit einer Dauer von 16
Unterrichtseinheiten teilnehmen.
Gerne konzipieren wir ein individuell auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse angepasste
Fortbildung.
Dies ist auch Inhouse möglich.
Kurzfristige Termine finden Sie auch auf unserer Facebook-Seite!
Leider kommt es im betrieblichen Alltag immer wieder zu Notfällen und Verletzungen. Um eine
patientengerechte Erstversorgung sicherstellen zu können, müssen Ersthelfer
gemäß den Vorschriften
der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1, DGUV-R 100-001) in regelmäßigen
Abständen fortgebildet werden.
In diesem Lehrgang kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten
Betroffenen
erlernen und ist im Anschluss für nahezu alle privaten oder beruflichen Notfälle
verlässlich gerüstet.
Um die Sicherheit im Betrieb zu erhöhen und die gesetzlichen sowie
berufsgenossenschaftlichen
Vorgaben zu erfüllen, sind Unternehmer angehalten
Brandschutzhelfer*innen auszubilden und diese
betriebsintern zu benennen. Die Notwendigkeit ergibt sich normativ aus diversen
Rechtsgrundlagen
(Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1 § 22 Abs. 2, ASR A 2.2 Abschnitt 6.2, DGUV
Information 205-023).
Die Anzahl der auszubildenden Personen bemisst sich nicht zuletzt an der
Gefährdungsbeurteilung.
Kleine und mittlere Unternehmen müssen ca. 5% ihrer Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ausbilden.
In Versammlungsstätten wie Hotels und Pflegeeinrichtungen müssen deutlich mehr ausgebildete Personen
zur Verfügung stehen.
Die Effizienz des Workshops wird durch den Einsatz technologisch weiterentwickelter
Trainingsgeräte
zur Brandbekämpfung gesteigert (auf Wunsch mithilfe von Soundeffekten und Rauchentwicklung des
Haagen Bullseye™-Systems). Dadurch kann das Training in beliebiger Umgebung
innerhalb des Betriebes
sowie in geschlossenen Räumen durchgeführt werden.
Möchten Sie sich individuell beraten lassen? Haben Sie weiterführende Fragen zu einem unserer
Kursangebote?
Wir sind jederzeit schriftlich sowie telefonisch für Sie da und stehen Ihnen gerne
mit Rat und Tat
zur Seite.
RCS-Center gGmbH
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