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Kursteilnehmer trainieren eine patientengerechte Notversorgung
Kursteilnehmer trainieren eine patientengerechte Notversorgung
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BETRIEBLICHE LEHRGÄNGE

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Im gewerblichen Sektor ist stets auf die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter zu achten. Inwieweit ein Betrieb mit geschulten Sanitätern ausgestattet sein muss, wird einem Unternehmen mithilfe diverser berufsgenossenschaftlicher Vorschriften auferlegt. Hierbei ist vor allem darauf zu achten, wie viele erwerbstätige Kräfte in einem Betrieb angestellt sind.

Für Betriebe ab einer gewissen Größe ist folglich entscheidend, dass sie Fachkräfte einsetzen, welche einen Lehrgang zum Betriebssanitäter absolviert haben. Auch Pflichtfortbildungen für bereits geschulte Kräfte gelten als unverzichtbar.

Das RCS-Center hat sich auf die relevantesten betrieblichen Kurse spezialisiert. Neben den Lehrgängen für Betriebssanitäter werden ebenfalls Kurse zu den Themen Erste Hilfe, Infektionsschutz und Brandschutz angeboten.

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AUSBILDUNG ZUM BETRIEBS­SANITÄTER

PRÄSENZKURS

Um eine patientengerechte Ersversorgung in der betrieblichen Praxis zu gewährleisten, müssen Betriebssanitäter gemäß unterschiedlicher berufsgenossenschaftlicher Vorschriften (DGUV Vorschrift 1, DGUV-R 100-001, DGUV-G 304-002) regelmäßig fortgebildet werden.

Unter besonderen Verhältnissen, beispielsweise wenn an die Erste Hilfe oder Rettung Anforderungen gestellt werden, die der Ersthelfer nicht oder nicht allein erfüllen kann, und fremde Rettungseinheiten nicht schnell genug an den Notfallort geleitet werden können, sind bereits bei einer geringeren Anzahl von Versicherten Betriebssanitäter zu stellen.

Die Teilnehmer des Seminars werden in die Lage versetzt, die Aufgaben des Betriebssanitäters nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung fachgerecht auszuführen. Ferner werden die Teilnehmer in die Maßnahmen der Frühdefibrillation eingewiesen, um diese überlebenswichtige Maßnahme durchführen zu können.

TERMINE

Lehrgang 2025/1:

10.02.2025 - 25.02.2025

Verfügbarkeit:


Zur Anmeldung

Lehrgang 2025/2:

02.06.2025 - 18.06.2025

Verfügbarkeit:


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Lehrgang 2025/3:

22.09.2025 - 08.10.2025

Verfügbarkeit:


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DOKUMENTE

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FORTBILDUNGS­VERANSTALTUNG FÜR BETRIEBS­SANITÄTER

PRÄSENZKURS

Auch im Bereich der effizienten Erstversorgung von Verletzten am Arbeitsplatz setzt die ständige Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik stets neue Maßstäbe. Nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1, DGUV-G 304-002) müssen Betriebssanitäter*innen innerhalb von drei Jahren an einer Pflichtfortbildung mit einer Dauer von 16 Unterrichtseinheiten teilnehmen.

Gerne konzipieren wir ein individuell auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse angepasste Fortbildung. Dies ist auch Inhouse möglich.

TERMINE

Kurzfristige Termine finden Sie auch auf unserer Facebook-Seite!

Lehrgang 2025/1:

03.02.2025 - 04.02.2025

Verfügbarkeit:


Zur Anmeldung

Lehrgang 2025/2:

30.06.2025 - 01.07.2025

Verfügbarkeit:


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Lehrgang 2025/3

09.10.2025 - 10.10.2025

Verfügbarkeit:


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Lehrgang 2025/4:

01.12.2025 - 02.12.2025

Verfügbarkeit:


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DOKUMENTE

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ERSTE-HILFE-LEHRGANG: BETRIEB­LICHER ERSTHELFER

PRÄSENZKURS

Leider kommt es im betrieblichen Alltag immer wieder zu Notfällen und Verletzungen. Um eine patientengerechte Erstversorgung sicherstellen zu können, müssen Ersthelfer gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1, DGUV-R 100-001) in regelmäßigen Abständen fortgebildet werden.

In diesem Lehrgang kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen und ist im Anschluss für nahezu alle privaten oder beruflichen Notfälle verlässlich gerüstet.

TERMINE

Individuelle Termingestaltung: Kontaktieren Sie uns!

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AUSBILDUNG ZUM BRAND­SCHUTZ­HELFER NACH DGUV-I 205-023 (INHOUSE WORKSHOP)

PRÄSENZKURS

Um die Sicherheit im Betrieb zu erhöhen und die gesetzlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zu erfüllen, sind Unternehmer angehalten Brandschutzhelfer*innen auszubilden und diese betriebsintern zu benennen. Die Notwendigkeit ergibt sich normativ aus diversen Rechtsgrundlagen (Arbeitsschutzgesetz § 10 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1 § 22 Abs. 2, ASR A 2.2 Abschnitt 6.2, DGUV Information 205-023).

Die Anzahl der auszubildenden Personen bemisst sich nicht zuletzt an der Gefährdungsbeurteilung. Kleine und mittlere Unternehmen müssen ca. 5% ihrer Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ausbilden. In Versammlungsstätten wie Hotels und Pflegeeinrichtungen müssen deutlich mehr ausgebildete Personen zur Verfügung stehen.

Die Effizienz des Workshops wird durch den Einsatz technologisch weiterentwickelter Trainingsgeräte zur Brandbekämpfung gesteigert (auf Wunsch mithilfe von Soundeffekten und Rauchentwicklung des Haagen Bullseye™-Systems). Dadurch kann das Training in beliebiger Umgebung innerhalb des Betriebes sowie in geschlossenen Räumen durchgeführt werden.

TERMINE

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Telefon: +49 (0) 209 / 36 66 35 92Mail: info@rcs-center.de
Anschrift: Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen

Bürozeiten: montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

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